Ab dem 01.01.2023 gibt es einige Veränderungen. Wir haben euch hier eimmal 10 wichtige Dinge, die Du wissen solltest, herausgesucht.
1. Ab dem 1. Januar 2023 wird die Krankmeldung in Papierform abgeschafft
Arbeitnehmer müssen ab Januar 2023 den gelben Schein dem Arbeitgeber nicht mehr vorlegen wenn sie eine Krankmeldung erhalten. Diese wird ab Neujahr elektronisch von der Arztpraxis an die Versicherung übermittelt, die den Krankenschein ihrerseits an den Arbeitgeber vermittelt.
3.Neu ist die Verdienstgrenze für Midijobber
Im neuen Jahr können Midijobber pro Monat 2000 Euro verdienen. Bis Ende 2022 lag die Verdienstgrenze bei 1600 Euro pro Monat.
2. Änderungen für Rentner ab Januar 2023
Ab dem 1. Januar dürfen Frührentner unbegrenzt zu ihrer Altersrente dazuverdienen. Auch die Hinzuverdienstgrenzen ändern sich: Beziehen Rentner eine Erwerbsminderungsrente, dürfen sie 17.823,75 brutto pro Jahr verdienen. Im Falle einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beträgt die Verdienstgrenze 35.647,50 Euro.
4 Hartz IV wird ab Januar durch das Bürgergeld abgelöst
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat festgelegt, dass ab dem 1.1.2023 das Bürgergeld Hartz IV ersetzt. Für Bedürftige bringt der Wechsel finanzielle Vorteile, denn die monatliche Grundsicherung steigt für sie auf mehr als 50 Euro. Alleinstehende Personen erhalten ab 2023 502 Euro pro Monat.
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5.Homeoffice-Pauschale wird neu geregelt
Steuerpflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können ab 2023 jeden Kalendertag mit 5 Euro steuerlich geltend machen, der zuhause im Homeoffice gearbeitet wurde. Die Höchstgrenze liegt ab Januar bei 210 Tagen und 1260 Euro pro Jahr, bisher waren es 600 Euro und maximal 120 Homeoffice-Tage.Steuerlich geltend machen kann das jeder Angestellte im Homeoffice, selbst wenn kein eigenes Arbeitszimmer vorhanden ist.
7. Änderung ab Januar bei den Krankenkassenbeiträgen
Ab dem 1. Januar 2023 steigen die Krankenkassenbeiträge für gesetzlich Versicherte. Um 0,3 Punkte werden die Beiträge auf durchschnittlich 16,2 Prozent des Bruttolohns erhöht, um die hohen Kosten durch die Pandemie im Gesundheitsbereich aufzufangen.
6. Sparerpauschbetrag wird 2023 hochgesetzt
Der Sparerpauschbetrag oder auch Sparerfreibetrag wird im neuen Jahre von 801 Euro auf 1000 Euro hochgesetzt.
8. Neue Regelung in der Pflege:
Mindestlohn wird im Laufe des Jahres 2023 erhöht. 2023 wird in zwei Stufen (Mai und Dezember) der Mindestlohn von Pflegekräften erhöht
9. Neue Norm für Auto-Verbandskästen 2023
Die neue Norm für Auto-Verbandskästen 2023 gilt eigentlich schon seit dem 1. Februar 2022. Vereinbart wurde jedoch eine Übergangsfrist mit einem Stichtag für den 1. Februar 2023. Ab dann gilt die neue DIN-Norm 13164:22. In dieser steht geschrieben, dass der Verbandskasten zusätzlich zwei Gesichtsmasken enthalten muss. Dafür können das Dreiecktuch und das Verbandstuch entfallen.
10. Mehrweg-Pflicht in der Gastronomie ab 2023
In der Gastronomie müssen ab Januar 2023 Speisen und Getränke zum Mitnehmen in Mehrwegverpackungen anbieten. Dadurch dürfen die To-Go-Produkte nicht teurer werden. Allerdings kann das Unternehmen ein Pfand auf die Verpackungen erheben.
Eine Ausnahme gibt es: Kleinunternehmen mit weniger als fünf Beschäftigten und einer Ladenfläche unter 80 Quadratmeter sind von der Mehrweg-Pflicht ausgenommen. Sollte ein Kunde jedoch eigene Behälter mitbringen, so müssen diese vom Imbiss oder Kiosk auf Wunsch benutzt werden.
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