Im Jahr 2025 treten zahlreiche gesetzliche Änderungen in Kraft, die verschiedene Lebensbereiche betreffen. Hier sind einige der wichtigsten Neuerungen:
Mindestlohn: Der gesetzliche Mindestlohn steigt auf 12,82 Euro pro Stunde2.
Wohngeld: Das Wohngeld wird um durchschnittlich 15 Prozent erhöht2.
Kinderbetreuungskosten: Ab 2025 können 80 Prozent der Kinderbetreuungskosten steuerlich geltend gemacht werden2.
Rentenalter: Das Renteneintrittsalter für den Jahrgang 1960 steigt auf 66 Jahre und vier Monate2.
Elektronische Patientenakte: Ab dem 15. Januar 2025 erhalten gesetzlich Versicherte flächendeckend Zugang zur elektronischen Patientenakte (ePA)2.
Recyclingpflicht für Altkleider: Textilien wie Kleidung oder Bettwäsche müssen ab 2025 im Altkleidercontainer entsorgt werden, auch wenn sie beschädigt sind2.
Keine Amalgam-Füllungen: Zahnärzte dürfen ab Januar kein Amalgam mehr für neue Zahnfüllungen verwenden2.
Deutschlandticket: Der Preis des Deutschlandtickets steigt auf 58 Euro2.
Führerschein-Umtausch: Für den Jahrgang 1971 ist der Umtausch des Führerscheins bis 19. Januar 2025 Pflicht2.
Euro-Echtzeitüberweisungen: Ab dem 9. Januar 2025 werden Überweisungen europaweit in zehn Sekunden abgewickelt2.
Minderungsrecht im Mobilfunk: Verbraucher können bei unzureichender Internetgeschwindigkeit künftig Rechnungen kürzen oder Verträge kündigen
DRINKBETTER
Der Handball-Nationalspieler und Weltmeister Johannes "Jogi" Bitter mit seinem großen Know-how aus dem Leistungssport verantwortet maßgeblich die Produktentwicklung. Zusammen mit Zukunftsforscher und Innovationsentwickler Christian Monzel hat er drinkbetter geründet und zum Beispiel in die "Höhle der Löwen" geführt. Johannes ist gerade wieder zurück nach Hamburg zum HSV Handball zurück gewechselt. Welcome home!!
Unsere High-Performance-Produkte entwickeln wir u.a. aus unseren Erfahrung aus dem Leistungssport – aber eben nicht nur für Sportler, sondern für alle Menschen – für den Alltag, die täglichen Herausforderungen und ein gesundes Leben.
Ab dem 01.05.2025 gelten einige neue Gesetze. Diese betreffen unter anderem den Wechsel des Stromanbierters und den Mutterschutz.
Schneller Stromanbieterwechsel
Ab dem 6. Juni muss der Wechsel des Stromanbieters deutlich schneller gehen: Künftig darf der technische Wechsel – inklusive An- und Abmeldung – nur noch einen Werktag dauern.
Voraussetzung ist die sogenannte MaLo-ID, eine elfstellige Identifikationsnummer des Stromzählers.
Zudem entfällt die bisher mögliche rückwirkende Kündigung nach einem Umzug – Kündigungen müssen nun rechtzeitig im Voraus erfolgen.
Neuer Mutterschutz nach Fehlgeburten
Ab dem 1. Juni tritt eine wichtige soziale Änderung in Kraft: Frauen erhalten nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche erstmals gesetzlichen Mutterschutz – bisher war lediglich eine Krankschreibung möglich.
Die Schutzfristen staffeln sich wie folgt:
ab der 13. Woche: 2 Wochen
ab der 17. Woche: 6 Wochen
ab der 20. Woche: 8 Wochen
Die neue Regelung soll betroffenen Frauen in einer psychisch belastenden Zeit mehr Sicherheit und Entlastung bieten.
Gasprüfung für Wohnmobile wird Pflicht
Besitzer von Wohnmobilen und Wohnwagen mit Flüssiggasanlagen müssen ihre Fahrzeuge bis spätestens 19. Juni einer Sicherheitsprüfung unterziehen. Anschließend ist alle zwei Jahre eine erneute Kontrolle durch einen Sachverständigen Pflicht. Ziel ist es, Unfälle durch defekte Gasanlagen zu verhindern.
Mehr Nachhaltigkeit bei Smartphones & Tablets
Eine neue EU-Verordnung ab dem 20. Juni soll die Langlebigkeit und Reparierbarkeit von Elektronikgeräten verbessern:
Akkus müssen mindestens 800 Ladezyklen durchhalten – bei mindestens 80 Prozent Kapazität. Ersatzteile müssen mindestens sieben Jahre lang verfügbar sein. Hersteller müssen mindestens fünf Jahre lang Sicherheits- und Softwareupdates bereitstellen. Ein neuer Reparierbarkeitsindex von A (sehr gut) bis E (schlecht) soll die Transparenz für Verbraucher erhöhen. Ziel ist es, Elektroschrott zu reduzieren und nachhaltigen Konsum zu fördern.
Neues Gesetz für digitale Barrierefreiheit
Ab dem 28. Juni müssen viele digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zugänglich sein. Betroffen sind unter anderem Webseiten und mobile Apps betroffen. Die Regelung gilt für neu auf den Markt kommende Produkte. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz unter zwei Millionen Euro. Ziel ist es, digitale Teilhabe für alle zu gewährleisten – besonders für Menschen mit Behinderung, ältere Menschen und technisch weniger versierte Nutzer.
Website erstellen lassen
tumblr
jestetterzipfel.de ist ein Angebot von
Oliver Irmer
© Alle Rechte vorbehalten
Betriebszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 17:00